Landesbank-Debakel: Schonung der CSU-Verwaltungsräte ist skandalös

Landespolitik

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende und Mitglied im Untersuchungsausschuss zum Kauf der HGAA, Inge Aures, hält es für völlig unangemessen, dass das HGAA-Debakel der BayernLB vorerst ohne strafrechtliche Folgen für die Aufsichtsräte der BayernLB bleiben soll. Das Landgericht München lässt nach einem Beschluss vom Mittwoch die Anklage gegen den früheren Vorstand nur teilweise zu. Dass, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, laut dem Beschluss des Landgerichts München auch die CSU-Verwaltungsräte geschont werden sollen, sei skandalös, so das SPD-Mitglied im Untersuchungsausschuss.

Aures: „Dies widerspricht vollkommen den Ergebnissen, die wir im Untersuchungsausschuss zum Kauf der HGAA durch die Landesbank erarbeitet haben.“ Dort wurden die Versäumnisse sowohl des Verwaltungsrats der Bayern LB als auch des Vorstands klar benannt. Beide haben grob fahrlässig gehandelt, weil sie gegen ihre Aufsichts-, Kontroll- und Sorgfaltspflichten verstoßen haben.

Aures: „ Der Untersuchungsausschuss hat eindeutig ergeben, dass das mit CSU-Politikern besetzte Aufsichtsgremium seinen Kontrollpflichten überhaupt nicht nachgekommen ist. Die Entscheidung für den Kauf der HGAA war politisch motiviert und von der Regierung Stoiber vorgegeben. CSU-Verwaltungsräte, wie Kurt Faltlhauser, Erwin Huber, Günther Beckstein und Georg Schmid haben die Entscheidung nur abgenickt.

Es kann nicht sein, dass 3,75 Milliarden Euro verloren sind und niemand dafür verantwortlich ist! Es ist unglaublich, dass der Steuerzahler für das Versagen von CSU-Verwaltungsräten und BayernLB-Vorständen die Zeche zahlen soll!“

Die SPD-Fraktionsvizin kündigt an, alles dafür zu tun, dass die Aufklärung des HGAA-Desasters weitergeht und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. „Die SPD in Regierungsverantwortung wird sich hier klar diesen Aufgaben stellen“, erklärt die Kulmbacher Abgeordnete.

 
 

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Unser Landtagskandidat Holger Grießhammer

Unser Bundestagsabgeordneter

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