Die Bundestagswahl 2017 – Zählt meine Stimme überhaupt

Wahlen

Immer wieder höre ich vor Wahlen die Aussage – „da brauch ich nicht hingehen, meine Stimme zählt sowieso nicht.“

Diese Aussage ärgert mich, denn sie ist falsch. Wenn viele nicht zur Wahl gehen, dann gewinnen Minderheiten an Gewicht – meist sind es leider auch extreme Minderheiten.

Wir haben 2 Stimmen, die wir bei der Wahl vergeben können.

 

Mit der Erststimme wählen wir die nominierten Kandidaten direkt. Das heißt wir geben jemandem, dem wir vertrauen, dass er unsere Interessen im Bundestag gut vertreten wird, unsere direkte Stimme. Mit der Erststimme zieht der/die Kandidat/in in den Bundestag ein, der die meisten Erstimmen im Wahlkreis erhält.

Mit der Zweitstimme bestimmt der Wähler die Zusammensetzung des Bundestags. Das Verhältnis der Zweitstimmen legt fest, welchen Anteil der Bundestagssitze eine Partei erhält. Damit kommen auch Kandidaten/innen in den Bundestag, die in ihren Stimmkreisen zwar nicht gewonnen haben, aber auf der Liste der Parteien stehen. Je mehr Zweitstimmen, umso mehr Listenplätze für eine Partei.

Ich appelliere an Alle, von ihrem Wahlrecht auch Gebrauch zu machen.

Wer am Wahlsonntag verhindert ist, kann sich die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde Thiersheim anfordern und auf diesem Weg sein Wahlrecht ausüben.

Wer nicht wählt, stärkt die extremen Minderheiten in unserer gemeinsamen Republik – wer nicht wählt, hat auch nicht das Recht sich zu beschweren, wenn die Politiker nicht in seinem Sinn handeln.

Meine Stimme bei der Bundestagswahl erhält Jörg Nürnberger und die Zweitstimme gehört der SPD.

Ihr

Robert Lang

 
 

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